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"Gute Praxis" statt "Best Practice"


Nach einigen Überlegungen zu den Begriffsbestimmungen der "Best Practice" und der "Good Practice", schlägt die Arbeitsgruppe ihre Umbenennung in "Gute Praxis AG" vor.

Wie kann eine "Gute Praxis" definiert werden?

  1. Praktisch erfolgreiche Lösungen oder Verfahrensweisen, auch auf längere Sicht und in einer Gesamtschau aller Belange (nachhaltig). Sie entsprechen vorhandenen Leitbildern, strategischen Zielen und anerkannten Werten und beachten anerkannte Standards.

  2. Good-Practice-Lösungen müssen nicht best practice sein, zumal oft schwierig sein kann, die - einzig - beste Lösung zu ermitteln, die alle relevanten Ziele am besten erfüllt, bzw. die "beste" als Vorbild zu verwenden.

  3. Das Vorgehen, solche Lösungen zu ermitteln und für Verbesserungen zu nutzen.

(Siehe: http://www.olev.de/g/good_practice.htm)

"Gute Praxis" ist ein offenerer Begriff als "Best Practice", da er die Möglichkeit verschiedene Praxen zu vergleichen die der Erstellung einer Rangordnung vorzieht. Der Begriff "Gute Praxis" beinhaltet auch eine nachhaltige Praxis in dem Sinne, dass sie sich kontinuierlich weiter entwickelt.


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